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Zauber bündeln I-II

 

 

Regel: Bis zu Stufe der SF +1 Zauberer der gleichen Tradition können ihre Kräfte für einen Zauber vereinigen, wenn sie sich berühren. Alle Beteiligten müssen den Spruch beherrschen, einer von ihnen dazu die SF Zauber bündeln. Der Zauberer mit dem höchsten FW des Zaubers ist der Ausrichter des Vereinigungszaubers. Seine QS fließen voll in den Zauber ein. Alle anderen können QS/2 aus ihrer Probe beisteuern. Maximal können so 6 QS erzielt werden. Die AsP-Kosten kann der Ausrichter beliebig auf die Mitglieder der Gruppe aufteilen.

Danach muss jeder Zauberer, der teilgenommen hat, eine Probe auf Selbstbeherrschung (Handlungsfähigkeit bewahren) erschwert um 2 ablegen, bei Misslingen erleidet er 1 Stufe Betäubung. Für jeden Zauberer neben dem Ausrichter, der bei dem Vereinigungszauber ebenfalls die SF Zauber bündeln besitzt, ist die Probe auf Selbstbeherrschung um 1 erleichtert.

Voraussetzungen: Stufe I: Vorteil Zauberer, Leiteigenschaft der Tradition 15; Stufe II: Zauber bündeln I

AP-Wert: Stufe I/II: 15/30 Abenteuerpunkte

 

Publikation(en):
Aventurische Magie, Seite 96

Errata:
Aventurische Magie - 4. Auflage: Text in Voraussetzung umgestellt