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Herausragender Sinn

Regel: Wer über einen Herausragenden Sinn verfügt, dessen Proben auf Sinnesschärfe sind um 1 erleichtert, wenn die Probe den entsprechenden Sinn betrifft. Folgende Sinne können gewählt werden: Sicht, Gehör, Geruch & Geschmack, Tastsinn. Herausragender Sinn ist mehrfach für die verschiedenen Sinne wählbar, nicht aber für einen einzelnen.

Voraussetzungen: kein Nachteil Eingeschränkter Sinn für den gleichen Sinn, kein Nachteil Blind (für Sicht), kein Nachteil Taub (für Gehör)

AP-Wert: Sicht/Gehör: 12 Abenteuerpunkte; Geruch & Geschmack: 6 Abenteuerpunkte; Tastsinn: 2 Abenteuerpunkte

 

Publikation: Regelwerk Seite 166