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Zauber

Höllenpein
Probe:
MU/IN/CH (modifiziert durch SK)
Wirkung:

Der Verzauberte erleidet Schmerzen, die sich oft in Krämpfen manifestieren. Der Höllenpein ersetz bei Folterungen das Talent Einschüchtern (Folter). Das Opfer muss eine Vergleichsprobe mit Selbstbeherrschung (Folter widerstehen) gegen den Höllenpein bestehen, die um die Schmerzstufe des Zauberspruchs erschwert ist (zusätzlich
zu allen sonstigen Modifikatoren). Der Zaubernde hat nach dem Wirken des Zaubers QS Kampfrunden Zeit, um sein Ziel zu berühren, damit der Spruch seine Wirkung entfalten kann. Ansonsten verpufft der Zauber wirkungslos. Will ein Ziel nicht berührt werden, ist eine gelungene, nicht verteidigte Raufen-AT notwendig.

QS 1: keine zusätzliche Wirkung
QS 2: 1 Stufe Schmerz, 0 SP
QS 3: 1 Stufe Schmerz, 1 SP
QS 4: 2 Stufen Schmerz, 1 SP
QS 5: 2 Stufen Schmerz, 2 SP
QS 6: 3 Stufen Schmerz, 2 SP

Zauberdauer:
4 Aktion(en)
AsP-Kosten:
8 AsP
Reichweite:
Berührung
Wirkungsdauer:
5 Minuten
Zielkategorie:
Lebewesen
Merkmal:
Einfluss
Verbreitung:
Gildenmagier
Steigerungsfaktor:
B
Zaubererweiterungen
#Geistige Umnachtung (FW 8, 2 AP):
Nach dem Ende der Wirkungsdauer erhält das Ziel 1 Stufe Verwirrung.
#Krämpfe (FW 12, 4 AP):
Nach dem Ende der Wirkungsdauer erhält das Ziel 1 Stufe Betäubung.
#Längere Berührungszeit (FW 16, 6 AP):
Nach dem Wirken des Zaubers hat der Zauberer QS x 2 KR Zeit, um sein Opfer zu berühren.
Publikation(en):