Paralysis
Probe:
KL/IN/KO (modifiziert durch ZK)
Wirkung:
Der Körper des Verzauberten versteift und verhärtet sich. Wird er vollständig paralysiert (Stufe IV), verwandelt sich sein Körper in eine unzerstörbare Substanz, ohne sein Gewicht zu verändern. Ein so versteinerter Körper ist durch gewöhnliche Waffen, Feuer oder Stürze nicht zu verletzen. Das Opfer kann sich nicht bewegen, fühlen oder hören, aber innerhalb seines Sichtfeldes sehen. Die Wirkung von Giften und Krankheiten kommt zum Stillstand.
QS 1:1 Stufe Paralyse, aber nur für 2 KR
QS 2: 1 Stufe Paralyse
QS 3: 2 Stufen Paralyse
QS 4: 3 Stufen Paralyse
QS 5: 4 Stufen Paralyse
QS 6: 4 Stufen Paralyse, aber für die doppelte Wirkungsdauer
Zauberdauer:
2 Aktion(en)
AsP-Kosten:
8 AsP
Reichweite:
8 Schritt
Wirkungsdauer:
QS x 2 Minuten
Zielkategorie:
Lebewesen
Merkmal:
Verwandlung
Verbreitung:
Druiden, Gildenmagier
Steigerungsfaktor:
B
Anmerkung:
Hinweis zu den Publikationen:
Aventurische Magie : Zaubererweiterungen
Aventurische Magie III bzw. Aventurische Magie III Bonusmaterial und Errata : Tradition Druiden als Verbreitung hinzugefügt
Aventurische Magie : Zaubererweiterungen
Aventurische Magie III bzw. Aventurische Magie III Bonusmaterial und Errata : Tradition Druiden als Verbreitung hinzugefügt
Zaubererweiterungen
#Verteilte Wirkung (FW 8, 2 AP):
Die Zustandsstufen können auf mehrere Ziele verteilt werden, die vor dem Wirken des Zaubers benannt werden müssen. Kann der Zauberer z. B. 3 Stufen Paralyse verursachen, darf er auf drei Ziele 1 Stufe verteilen, oder einem Ziel 2 Stufen und einem anderen 1 Stufe aufbürden.
#Längere Wirkung (FW 12, 4 AP):
Die Wirkungsdauer steigt auf QS x 3 Minuten.
#Zwei Ziele (FW 16, 6 AP):
Der Zauber kann bis zu 2 Ziele gleichzeitig treffen. Das zweite Ziel kostet 4 AsP extra.
Publikation(en):
Regelwerk, Seite 296
Aventurische Magie, Seite 159
Aventurische Magie III, Seite 151
Aventurische Magie III Bonusmaterial und Errata, Seite 10
Aventurische Magie, Seite 159
Aventurische Magie III, Seite 151
Aventurische Magie III Bonusmaterial und Errata, Seite 10