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Zauber

Sensibar
Probe:
MU/IN/CH (modifiziert durch SK)
Wirkung:

Der Zaubernde kann die Gefühle des Verzauberten ergründen. Der Zauber offenbart nur die Gefühle selbst, nicht jedoch deren Grund oder Ursprung. Für den Zaubernden sind Proben auf Menschenkenntnis (Lügen durchschauen oder Motivation erkennen) gegen das Ziel des Sensibar um die erreichte QS erleichtert. Der Verzauberte kann bemerken, dass etwas Fremdes in seinen Geist blickt. Hierzu muss ihm eine Erfolgsprobe auf Sinnesschärfe erschwert um die QS des Zaubers gelingen. Er kann aber auch dann nicht zweifelsfrei sagen, wer dafür verantwortlich ist. Mit einer Probe auf Willenskraft, ebenfalls erschwert um die QS des Zaubers, kann er seine Gefühle gezielt unterdrücken. Ist der Verzauberte emotional stark aufgewühlt, ist dies jedoch nach Meisterentscheid um bis zu 3 Punkte zusätzlich erschwert.

Zauberdauer:
4 Aktion(en)
AsP-Kosten:
8 AsP (Aktivierung des Zaubers), 4 AsP pro Minute
Reichweite:
4 Schritt
Wirkungsdauer:
aufrechterhaltend
Zielkategorie:
Kulturschaffende
Merkmal:
Hellsicht
Verbreitung:
Allgemein
Steigerungsfaktor:
B
Zaubererweiterungen
#Kampfhandlung vorhersehen (FW 8, 2 AP):
Im Kampf kann der Zauberer Handlungen des verzauberten Gegners vorausahnen. Die Verteidigung des Zauberers ist gegen diesen Gegner um 1 erhöht. Dabei gelten 5 Sekunden der Wirkungsdauer als 1 KR.
#Unbemerkt (FW 12, 4 AP):
Die Sinnesschärfe-Probe, um das Eindringen mittels Magie zu bemerken, ist für das Opfer um QS x 2 erschwert.
#Keine Aufrechterhaltung (FW 16, 6 AP):
Der Zauber gilt nicht als aufrechterhaltend. Die Wirkungsdauer und damit die AsP-Kosten müssen beim Sprechen des Zaubers festgelegt werden.
Publikation(en):