Todesfee
- Gruppe: Untote
KÖR | 6 | AGI | 9 | GEI | 10 |
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ST | 19 | BE | 0 | VE | 3 |
HÄ | 19 | GE | 0 | AU | 9 |
LK | 35 | Abwehr | 33 | Initiative | 9 |
Laufen | 5.5 | Schlagen | 27 | Schiessen | |
Zaubern | 19 | Zielzauber | |||
GH | 31 | GK | no | EP | 287 |
Bewaffnung |
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Geisterklaue (WB+2, GA-2) |
Panzerung |
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Körperlos (PA+8) |
Alterung: Bei einem Treffer altert das Ziel pro erlittenen Schadenspunkt um 1 Jahr.
Angst: Kann einmal pro Kampf auf Sicht aktionsfrei Angst erzeugen. Wer GEI+VE+Stufe nicht schafft, ist eingeschüchert und erhält bis zum Ende des Kampfes -2 auf alle Proben. Bei einem Patzer ergreift man die Flucht.
Dunkelsicht: Kann selbst in völliger Dunkelheit noch sehen.
Fliegen: Kann, statt zu laufen, mit doppelten Laufen-Wert fliegen. Wird die Aktion ‘Rennen’ im Flug ausgeführt, erhöht sich die Geschwindigkeit somit auf Laufen x 4.
Geistesimmun: Immun gegen geistesbeeinflussende Effekte (Bezauberungen, Einschläferung, Hypnose usw.) und Zauber, die mit [!] gekennzeichnet sind.
Körperlos: Die Kreatur kann bspw. durch Magie, geweihte oder magische Waffen, Elementarschaden, Gifte oder Umwelteinflüsse verletzt werden. Angriffe mit normalen Waffen sind wirkungslos.
Nur durch Magie verletzbar: Nur Angriffe mit magischen Waffen oder durch Zauber richten Schaden an. Ausgenommen sind eventuelle Anfälligkeiten, durch die ebenfalls Schaden erlitten wird.
Totenkraft: Erhält GEI+AU als Bonus auf Stärke und Härte.
Wesen der Dunkelheit (Settingoption): Gilt in den meisten Settings als ein Wesen der Dunkelheit. Angewendete Regeln für Wesen der Dunkelheit gelten für diese Kreatur.
Zauber: Wehklagen (ZB: -(KÖR+AU)/2 des Ziels; Abklingzeit: 10 Kampfrunden; Jeder in Umkreis von 9m um die Todesfee erleidet nicht abwehrbaren Schaden in Höhe des Probenergebnisses)
Zielzauber: